Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Das Unternehmen MobilityBroker24 GmbH (nachfolgend „MobilityBroker24“ oder „Plattformbetreiber“), vertreten durch die Geschäftsführer, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, unser Business-to-Business Handelssystem auf dem von uns betriebenen online-Marktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen MobilityBroker24 und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von MobilityBroker24 im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von MobilityBroker24 schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von MobilityBroker24 schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für Einkäufer und Anbieter für den Handel mit Energie. Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Einkäufer und Lieferant wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;
(b) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch vom Einkäufer initiierte Ausschreibungen und Auktionen gem. § 4;
(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien;
(d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit MobilityBroker24.
(3) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Marktplatzes für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen.
§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch MobilityBroker24. Der Marktplatz steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er den Marktplatz für den Verkauf und/oder Einkauf nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein unentgeltlicher Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen MobilityBroker24 und dem Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande.
(3) MobilityBroker24 erhält für die Vermittlung vom Direktvermarkter ein Entgelt und wird insofern auch für den Direktvermarkter tätig. Der Betreiber ist damit ausdrücklich einverstanden.
(4) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte Master-Login hat der Nutzer die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Marktplatz zu ermöglichen.
(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber MobilityBroker24 und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, MobilityBroker24 alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
(6) MobilityBroker24 ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer MobilityBroker24 hierüber unverzüglich informieren. Sobald MobilityBroker24 von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird MobilityBroker24 den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. MobilityBroker24 behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird MobilityBroker24 den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz
(1) Der Abschluss von Verträgen erfolgt in Anlehnung an das Reverse-Auction Verfahren. Betreiber haben die Möglichkeit, Ausschreibungen und Auktionen zu eröffnen und dazu nach individuellen Kriterien ausgewählte Direktvermarkter einzuladen, verbindliche Angebote abzugeben. Ausschreibungen und Auktionen können nur von Betreibern eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Betreibern ist es auf keinen Fall erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Auktion oder Ausschreibung als Direktvermarkter teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Betreiber durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von ihnen eröffneten Auktion oder Ausschreibung als Direktvermarkter teilnehmen.
(2) Direktvermarkter haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Betreiber auszuwählen und für deren Auktionen und Ausschreibungen verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Direktvermarkters sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des vom Betreiber ausgeschriebenen Vertrages. Soweit zwischen einem Einkäufer und Lieferanten nichts anderes vereinbart ist, ist ein Lieferant ab dem Ende der vom Einkäufer bestimmten und gegebenenfalls verlängerten Dauer der Ausschreibung oder Auktion weitere 30 Tage an sein Angebot gebunden. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Direktvermarkter haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Ausschreibungen oder Auktionen eingeladen zu werden.
(3) MobilityBroker24 stellt den Betreibern für Ihre Auktionen und Ausschreibungen jeweils eine Übersicht mit abgegeben Angeboten zusammen. Ein Betreiber ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote er annehmen möchte. Wenn der Betreiber ein Angebot über die Plattform auswählt, werden ihm die Kontaktdaten des Direktvermarkters übermittelt. MobilityBroker24 erhält für die Vermittlung ein Entgelt und wird insofern auch für den Direktvermarkter tätig. Der Betreiber ist damit ausdrücklich einverstanden. Die vom Direktvermarkter zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Marktplatz einsehbar sind. Sofern der Direktvermarkter und der Betreiber keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben außerhalb der Plattform zustande, indem der Betreiber das Angebot gegenüber dem Direktvermarkter annimmt.
(4) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
(5) Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit. Nur innerhalb der vom Einkäufer vorgegebenen Laufzeit von Ausschreibungen und Auktionen können Gebote abgegeben werden.
(6) MobilityBroker24 behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. MobilityBroker24 wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.
§ 5 Pflichten der Nutzer
(1) Die Eröffnung von Ausschreibungen und Auktionen oder ein Angebot darf nicht erfolgen, wenn
(a) die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;
(b) die Eröffnung oder Durchführung der Ausschreibung, Auktion oder des Verkaufs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc. MobilityBroker24 ist berechtigt, eine solche Ausschreibung, Auktion oder ein solches Angebot unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.
(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.
(3) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber MobilityBroker24 und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt MobilityBroker24 von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch MobilityBroker24 gemäß Datenschutzerklärung von MobilityBroker24 unter [Link] informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.
§ 6 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge
(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. MobilityBroker24 übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. MobilityBroker24 trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) MobilityBroker24 kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
§ 7 Haftung des Plattformbetreibers
(1) MobilityBroker24 haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflicht gilt die Bereitstellung der Plattform gem. § 2 (1). Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen MobilityBroker24 bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für von MobilityBroker24 nicht verschuldete Störungen innerhalb des Telekommunikationsnetzes übernimmt MobilityBroker24 keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet MobilityBroker24 nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von MobilityBroker24 auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von MobilityBroker24.
(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc Dritter, zB durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet MobilityBroker24 weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet MobilityBroker24 nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
(7) Die Gewährleistung für die unentgeltlich von MobilityBroker24 erbrachten Leistungen ist entsprechend der Vorgaben gem. §§ 523, 524 BGB beschränkt.
§ 8 Fremde Inhalte
(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (zB durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) MobilityBroker24 macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Ausschreibungen und Auktionen angebotenen Waren und Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
(3) MobilityBroker24 behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Nutzer wird MobilityBroker24 von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen MobilityBroker24 wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von MobilityBroker24 einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 9 Sonstige Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen MobilityBroker24 umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes von MobilityBroker24 zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Trojanischen Pferden oder sonstiger Malware behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, MobilityBroker24 alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus MobilityBroker24 von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich
der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen MobilityBroker24 geltend machen.
(3) Den Betreibern ist es untersagt, die Identität der Direktvermarkter, die ein Angebot abgegeben haben, außerhalb der Plattform zu ermitteln. Den Direktvermarktern ist es untersagt, anhand der Ausschreibungen und Auktionen die dahinterstehenden Betreiber außerhalb der Plattform zu ermitteln.
§ 10 Datenverarbeitung und Geheimnisschutz
(1) Die Server von MobilityBroker24 sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Der Nutzer ist damit einverstanden, dass MobilityBroker24 Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Ausschreibungen und Auktionen sowie das Verhalten von Nutzern bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, zB für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.
(3) MobilityBroker24 ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass MobilityBroker24:
(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Handelsbereich selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält;
(c) im Falle einer Auswahl eines Angebots durch einen Betreiber die Kontaktdaten des Betreibers an den Direktvermarkter übermittelt und umgekehrt.
(4) MobilityBroker24 wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. MobilityBroker24 behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn MobilityBroker24 aufgrund gesetzlicher, richterlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.
(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung von MobilityBroker24 unter [www.mobilitybroker24.com] verwiesen. MobilityBroker24 verarbeitet personenbezogene Daten auf der Plattform in eigener Verantwortlichkeit.
(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf MobilityBroker24 im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der §§ 3-5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
§ 11 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit MobilityBroker24 auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber MobilityBroker24 ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 12 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch MobilityBroker24 gem. § 3.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für MobilityBroker24 insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
(c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von MobilityBroker24 liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Kiel. MobilityBroker24 ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.